Beratung

 

Hallo und Moin, ich möchte mich kurz vorstellen:

Mein Name ist Nico Canino und ich bin seit September 2014 als Lehrer an der GOBS Friedrichsfehn tätig. Seit 2020 arbeite ich hier als SV-Berater im SV-Beratungsteam mit und seit 2023 bin ich fertig ausgebildeter Beratungslehrer. Als Beratungslehrer bin ich Teil unseres Beratungsteams an der GOBS Friedrichsfehn.

Für wen bin ich Ansprechpartner?

  • Grundsätzlich bin ich Ansprechpartner für alle Schüler und Schülerinnen unserer Schule.
  • Aber auch für Kollegen und Kolleginnen und Eltern habe ich ein offenes Ohr.

Mit welchen Problemen kann man zu mir kommen?

  • Bei Schulschwierigkeiten, die bislang nicht bewältigt werden konnten.
  • Bei Unsicherheit über das eigene Verhalten.
  • Bei benötigter Hilfe und Unterstützung für zu treffende Entscheidungen.
  • Bei zwischenmenschlichen Konflikten (Schülerinnen/Schüler, Lehrerinnen/Lehrer, ...).
  • Bei familiären oder persönlichen Problemen.
    • Oder…
  • Wenn du oder Sie einfach das Gefühl hast/haben, mit mir reden zu müssen…

Wann und wo bin ich zu finden?

  • Wir haben die Möglichkeit in einer ungestörten Atmosphäre in unserem schulischen Beratungsraum, dem SAM-Raum, Gespräche zu führen.
  • Dort werden an der Tür die aktuellen Sprechzeiten veröffentlicht. ZURZEIT: freitags in der 2ten Stunde!
  • Darüber hinaus könnt ihr/können Sie mir auch immer schreiben und individuelle Gesprächstermine vereinbaren:

nico.canino(at)gobs-friedrichsfehn.org

 

Wie läuft eine Beratung in der Regel ab?

Zuallererst vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch. In diesem Erstgespräch schauen wir uns das Problem gemeinsam erst einmal grob an und überlegen, ob ich der richtige Ansprechpartner für dich/für Sie und für das Problem bin. Anschließend überlegen wir uns das gemeinsame weitere Vorgehen oder ich helfe bei der Vermittlung an andere Beratungsstellen weiter.

Wenn wir das Problem weiter gemeinsam bearbeiten, vereinbaren wir zusätzliche Gesprächstermine, in denen wir gestützt auf verschiedene Beratungsmethoden nach passenden Problemlösungen suchen. Bei Bedarf und auf Wunsch vereinbaren wir auch Gespräche mit anderen Betroffenen. Die Länge des  Beratungsprozesses passt sich der Problemlage an.


Solltet Ihr oder sollten Sie lieber ein Video benötigen, anstatt so viel Text zu lesen, schaut Euch/ schauen Sie sich gerne das Video an, dass meine Klasse (damals noch Klasse 6a) im April 2021 zum Tag der offenen Tür gemacht hat.

Zufinden in der Spalte "Schulsozialarbeit und Beratung": https://padlet.com/Blackbeard/gobsobs


 

Weitere Informationen über die Grundpfeiler meiner Arbeit

Die Hilfe und Unterstützung, die ich anbiete, stützt sich auf vier Grundpfeiler:

  • 1. Die Beratung ist grundsätzlich freiwillig.

Der Ratsuchende entscheidet selbst, ob er eine Beratung wünscht. Niemand wird zu einer Beratung gezwungen. Auch der Berater entscheidet selbst, ob er einen Beratungsauftrag annehmen kann oder den Ratsuchenden weitervermitteln muss.

Der Ratsuchende kann, wie der Beratende auch, die Beratung jederzeit abbrechen.

Der Ratsuchende gibt das Problem vor und setzt den Rahmen, in dem eine Problemlösung erarbeitet werden soll. Er entscheidet auch, was und wie viel er offenbaren und ob er die erarbeitete Lösung danach in die Praxis umsetzten möchte. 

  • 2. Der Berater ist stets unabhängig.

Der Berater muss unabhängig von dem zu beratenden Problem und möglichen Lösungen sein, damit er den Ratsuchenden frei von fremden Interessen beraten kann. Er berät ergebnisoffen und bewertet weder das Problem noch die Lösung des Ratsuchenden.

  • 3. Der Berater ist verschwiegen.

Der Berater behält Informationen, die er in vertraulichen Beratungsgesprächen erhält, stets für sich. Es sei denn, die Ratsuchenden entbinden ihn ausdrücklich von dieser Schweigepflicht oder es liegt Gefahr im Verzug vor.

  • 4. Der Berater muss die Verantwortungsstruktur beachten.

Der Berater achtet die Verantwortungsstruktur in der Schule (z.B. Aufgabenbereiche der Schulleitung, der Klassen- und Fachlehrkräfte usw.) und darf Zuständigkeiten nicht übergehen.

Außerdem sollte der Berater – in Absprache mit dem Ratsuchenden – möglichst frühzeitig unmittelbar Beteiligte bzw. „eigentlich zuständige“ Personen in den Beratungsprozess einbeziehen, wenn bspw. das angesprochene Problem und mögliche Lösungswege nicht nur den Ratsuchenden alleine betreffen.