Sekretariat
Unsere Sekretärinnen
Yvonne Miele (links im Bild) und Petra Reiners (rechts im Bild)
Sie erreichen uns telefonisch unter: 04486 9271 – 0
Mo. – Do. von 07.30 Uhr – 15.30 Uhr
Fr. von 07.30 Uhr – 14.00 Uhr
Per E-Mail unter: verwaltung@gobs-friedrichsfehn.de
Was tun wenn...
...Ihr Kind krank ist
Bitte melden Sie Ihr Kind immer im Sekretariat ab, entweder per IServ (Abwesenheiten) oder per E-Mail unter:
abmeldung@gobs-friedrichsfehn.org
Im Notfall rufen Sie uns ab 07.30 Uhr an unter:
04486 9271 – 0
Bitte geben Sie dabei immer den vollständigen Namen
und die Klasse Ihres Kindes an!
...Sie Ihr Kind von der Ganztagsbetreuung abmelden müssen?
- nur aus besonderem Grund für einen Tag -
Bitte melden Sie Ihr Kind g r u n d s ä t z l i c h über das Sekretariat ab!
Abmeldungen bitte über: abmeldung@gobs-friedrichsfehn.org
Bitte geben Sie immer den vollständigen Namen und
die Klasse Ihres Kindes an!
Teilen Sie uns außerdem mit, wann Ihr Kind abgeholt wird bzw. ob und wann es eigenständig den Heimweg antreten soll:
um 12.35 Uhr um 13.20 Uhr um 14.00 Uhr
Wir informieren dann sowohl die Klassenleitung als auch den KUNO-Bereich.
...wenn Ihr Kind längerfristig erkrankt ist.
Bitte melden Sie ihr Kind per IServ (Abwesenheiten) oder per E-Mail ab unter:
abmeldung@gobs-friedrichsfehn.org
- In jedem Fall ist eine schriftliche Entschuldigung bei bis zu drei Tagen Fehlzeit
- Bei längerer Krankheit ist ein Attest eines Arztes erforderlich.
- Bei häufigen Fehlzeiten kann die Schulleitung eine Attestpflicht anordnen!
...Ihr Kind fehlt, aber nicht krank ist, z. B. Behördentermin, Arztbesuch usw.
Bitte melden Sie Ihr Kind wie oben beschrieben bei uns ab.
Bitte denken Sie aber daran sich umgehend eine entsprechende Bescheinigung mit Datum und Stempel zu besorgen und diese bei der Klassenleitung oder im Sekretariat abzugeben. Sie können Sie uns auch per E-Mail senden.
...Sie Ihr Kind aus einem wichtigen Grund für mehrere Tage vom Unterricht befreien lassen müssen (z.B. Religiöses Fest, Hochzeit naher Verwandter usw.).
- Bitte beantragen Sie eine Befreiung bei der Klassenleitung/ Schulleitung mind. - 1 Woche vor dem Termin.
- Nach § 63 (1) NSchG muss zur Prüfung des wichtigen Grundes ein entsprechen-der Nachweis vorgelegt werden. (Z. B. Einladungskarte zur Hochzeit/ Traueranzeige)
Günstigere Reisepreise sind kein Grund!
Das entsprechende Formular erhalten Sie im Sekretariat oder Sie finden es unter: ....
...ich ein anderes Problem habe, das mit Schule zu tun hat! Und nun?
Wir helfen garantiert, wenn es in unserer Macht steht!
Wenden können Sie sich an:
das Sekretariat
Telefon: 04486 9271 – 0
verwaltung@gobs-friedrichsfehn.de
die Fachlehrkräfte und Klassenleitungen per E-Mail
vorname.nachname@gobs-friedrichsfehn.org
(Die Vor- und Nachnamen finden Sie auf unserer Homepage)
www.gobs-friedrichsfehn.de/schule/kollegium
das Schulleitungsteam
rektorat@gobs-friedrichsfehn.de
konrektorat@gobs-friedrichsfehn.de
die Elternvertretung Ihrer Klasse oder die Elternratsvorsitzenden
unsere Schulsozialpädagogin Frau Katja Vogt
Telefon: 04486 939 659
katja.vogt@gobs-friedrichsfehn.org
Alle wichtigen Formulare finden Sie übrigens im PDF-Format im nächsten Abschnitt unten